Verhaltenstherapeutische Behandlungen bei einem Psychologischen Psychotherapeuten werden in aller Regel von den Privaten Krankenversicherungen übernommen. Voraussetzung ist, dass ein sog. Richtlinienverfahren zur Anwendung kommt (Verhaltenstherapie gehört zu der Gruppe der Richtlinienverfahren) und der Behandler approbiert ist.
Die genauen Konditionen (Anzahl der Sitzungen, Antragsverfahren) entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Beihilfe
Verhaltenstherapie ist beihilfefähig gem. der in dem jeweiligen Bundesland zu Grunde liegenden Beihilfeordnung. Üblicherweise sind fünf probatorische Sitzungen antrags- und genehmigungsfrei. Auf deren Grundlage stellen der Therapeut und der Patient gemeinsam einen Antrag bei der Beilhilfestelle. Diesem Antrag ist eine Bescheinigung des behandelnden Haus- oder Facharztes über den körperlichen Befund beizufügen (Konsiliarbericht). Nach Erteilung der Genehmigung können die Therapiestunden fortgesetzt werden. Die private Zusatzversicherung schließt sich dann in den meisten Fällen ohne erneute Prüfung der Kostenübernahme durch die Beihilfe an.
Gesetzliche Krankenversicherung
Mit gesetzlichen Krankenkassen rechne ich nicht ab.